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   VG Karlsruhe, 14.06.2022 - 4 K 233/22   

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https://dejure.org/2022,15254
VG Karlsruhe, 14.06.2022 - 4 K 233/22 (https://dejure.org/2022,15254)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.06.2022 - 4 K 233/22 (https://dejure.org/2022,15254)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Juni 2022 - 4 K 233/22 (https://dejure.org/2022,15254)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • faz.net (Pressebericht, 28.06.2022)

    Bild-Journalistin besiegt Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe war zu maulfaul

  • lto.de (Pressebericht, 27.06.2022)

    VG Karlsruhe urteilt übers BVerfG: BVerfG durfte Presseanfragen nicht abblocken

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht zahlte 33.528 Euro zur Abwehr einer Presseanfrage

  • vgkarlsruhe.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfassungsrichter zu Gast im Bundeskanzleramt

Besprechungen u.ä. (2)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Bundesverfassungsgericht, die Bundesregierung und der Interorganrespekt

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunft an Journalistin zu Unrecht verweigert

Sonstiges

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 13.09.2022)

    Journalistin siegt vor Gericht: Karlsruhes Anwälte kommen Steuerzahler teuer zu stehen

Papierfundstellen

  • afp 2022, 467
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.06.2022 - 4 K 233/22
    Durch die bei Antragstellung nach wie vor bestehenden "Coronamaßnahmen" und die zeitlich noch relativ kurz zurückliegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 (- 1 BvR 781/21 -, juris) sowie die damit einhergehende Berichterstattung insbesondere auch zu Befangenheitsanträgen gegen Richter am Bundesverfassungsgericht war auch ein fortdauernder Gegenwartsbezug der Informationen gewahrt.
  • BVerwG, 26.04.2021 - 10 C 1.20

    Auskunftsanspruch gegen kommunales Verkehrsunternehmen zum Ausscheiden des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.06.2022 - 4 K 233/22
    Fehlt es an einer solchen Manifestation, besteht kein Auskunftsanspruch (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2021 - 10 C 1.20 - juris, Rn. 19 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Mai 1995 - 5 A 2875/92 - juris, Rn. 12 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 2. November 2021 - 27 L 298/21 - juris, Rn. 46 f.).
  • BVerwG, 22.09.2015 - 6 VR 2.15

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Bundesnachrichtendienst; Verletzung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.06.2022 - 4 K 233/22
    Ein solcher ist in Fällen presserechtlicher Auskunftsansprüche anzunehmen, wenn für die begehrte Auskunft ein gesteigertes öffentliches Interesse sowie ein starker Gegenwartsbezug besteht, der dazu führt, dass bei einem Abwarten der Klärung im Hauptsacheverfahren die begehrte Auskunft ihren Nachrichtenwert verliert und allenfalls noch von historischem Interesse ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. September 2015 - 6 VR 2.15 - juris, Rn. 22).
  • BVerwG, 24.03.1998 - 1 C 5.96

    Erlaubnisfreier Aufenthalt; Aufenthaltsbeschränkung; Ermessensentscheidung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.06.2022 - 4 K 233/22
    Nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Verfahrensbeteiligten ist eine Klärung von durch den Prozess aufgeworfenen schwierigen Rechtsfragen allein mit Blick auf den § 161 Abs. 2 VwGO nicht mehr veranlasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 1998 - 1 C 5.96 - juris, Rn. 2).
  • VG Berlin, 02.11.2021 - 27 L 298.21

    Einstweiliger Rechtschutz bei Auskunftsanspruch der Presse

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.06.2022 - 4 K 233/22
    Fehlt es an einer solchen Manifestation, besteht kein Auskunftsanspruch (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2021 - 10 C 1.20 - juris, Rn. 19 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Mai 1995 - 5 A 2875/92 - juris, Rn. 12 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 2. November 2021 - 27 L 298/21 - juris, Rn. 46 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1995 - 5 A 2875/92
    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.06.2022 - 4 K 233/22
    Fehlt es an einer solchen Manifestation, besteht kein Auskunftsanspruch (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2021 - 10 C 1.20 - juris, Rn. 19 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Mai 1995 - 5 A 2875/92 - juris, Rn. 12 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 2. November 2021 - 27 L 298/21 - juris, Rn. 46 f.).
  • BVerwG, 18.04.2012 - 2 A 5.11
    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.06.2022 - 4 K 233/22
    Es entspricht im Übrigen auch deshalb billigem Ermessen, der Antragsgegnerin insoweit die Kosten aufzuerlegen, da sie dem Antragsbegehren im Laufe des Eilverfahrens nachgekommen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2012 - 2 A 5.11 - BeckRS 2012, 51091).
  • VG Karlsruhe, 12.10.2022 - 3 K 3267/22

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch eines Verlages über Anwaltskosten des

    Die bei der ...-Zeitung beschäftigte Journalistin ... führte gegen die Antragsgegnerin, vertreten durch das Bundesverfassungsgericht, vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe ein auf die Erteilung einer presserechtlichen Auskunft gerichtetes Eilverfahren (4 K 233/22).

    Am 07.07.2022 beantragte ein Bürger beim Bundesverfassungsgericht Zugang zu Informationen, aus denen sich die Gesamtkosten der anwaltlichen Vertretung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 4 K 233/22 ergäben.

    Es bestehe ein überragendes öffentliches Interesse an der Berichterstattung darüber, ob es sich bei der Zahlung der 33.528,26 EUR brutto für de facto 13 Seiten Rechtsausführungen der Beigeladenen in dem einfach gelagerten Verfahren 4 K 233/22 um die übliche unverhältnismäßige Größenordnung von Anwaltsvergütungen handele, die das Bundesverfassungsgericht zahle.

    Das Antwortverhalten der Antragsgegnerin begründe den Verdacht, dass diese eine Antwort habe vermeiden wollen, gegebenenfalls mit Blick auf die öffentliche Debatte, die sich aufgrund der hohen Kosten im Verfahren 4 K 233/22 entwickelt habe.

    Dieser anhaltende Umgang der Antragsgegnerin mit der freien Presse sei - gerade vor dem Hintergrund des Verfahrens 4 K 233/22 - von mindestens ebenso großem Interesse für die Öffentlichkeit wie die angeforderte Auskunft über die Rechtsanwaltskosten in den Verfahren 3 K 606/21 und 4 K 806/22.

    Ein Anspruch aufgrund einer Selbstbindung setzte im Übrigen einen vergleichbaren Sachverhalt voraus, woran es hier fehlen dürfte, nachdem die Prozessbevollmächtigten der Verfahren 3 K 606/21 und 3 K 806/21 der Auskunftserteilung wohl im Gegensatz zu den Prozessbevollmächtigten im Verfahren 4 K 233/22 widersprochen haben.

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